Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knock Türen & Fenster GmbH

Stand: Oktober 2024

I. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Bestandteil aller unserer Verträge mit Endkunden und Kaufleuten.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
gelten nicht, auch ohne dass unsererseits ein ausdrücklicher
Widerspruch erfolgt.

II. Lieferung
Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche
Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
wurden.
Lieferfristen verlängern sich bei unvorhergesehenen Ereignissen,
auch wenn diese bei der Herstellung oder bei einem
Unterlieferanten eintreten um die Zeit des Hindernisses. Als
unvorhergesehene Ereignisse gelten Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher
Rohstoffe, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt.
Bei Fällen unverschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung haben wir
das Recht zum Rücktritt vom Vertrag mit der Folge, den Kunden
hierüber unverzüglich zu informieren und Gegenleistungen
unverzüglich zu erstatten.
Bei gewerblichen Kunden geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden nach Bereitstellung
über, sofern nicht darüber hinaus die Montage vereinbart wurde. In
diesem Fall geht die Gefahr erst mit Abnahme des fertig
eingebauten Werkes auf den Kunden, der nicht Endkunde ist, über.

III. Montage
Vor Montagebeginn muss der Kunde alle erforderlichen
Vorarbeiten, insbesondere Maurer- und Bodenarbeiten sowie
sonstige Vorarbeiten fertiggestellt haben, so dass der gefahrlose
Transport der Ware zum Montageort und dessen Einbau
sichergestellt ist.
Alle anlässlich des Einbaus erforderlichen Nebenarbeiten wie
Maurer-; Beiputz- und Malerarbeiten sowie Arbeiten für das
Abdichten und Anschließen an das Bauwerk sind nicht von uns
geschuldet. Sind zur Montage zusätzliche Hebewerkzeuge, Gerüste
oder ähnliches erforderlich, sind diese vom Kunden für die Montage
bereitzustellen. Beschädigungen beim Ausbau der vorhandenen
Tür insbesondere an Fliesen führen nur dann zu unserer
Einstandspflicht, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
beruhen.

IV. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Lager ohne Verpackung
und ohne Frachtkosten und ohne Mehrwertsteuer.
Die Preise sind für einen Zeitraum von vier Monaten ab
Vertragsschluss verbindlich. Erfolgt Lieferung oder Montage erst
nach Ablauf von vier Monaten, ist eine Preisanpassung
entsprechend der zwischenzeitlichen Preissteigerung möglich.
Diese können wir im nachweisbaren Umfang an den Kunden
weiterbelasten.

V. Zahlung
Bei Lieferverträgen wird vereinbart, dass bei
Vertragsunterzeichnung, spätestens fünf Tage danach, eine
Anzahlung in Höhe von 50 % fällig wird, unmittelbar vor Lieferung
zum Kunden in Höhe von weiteren 50 %. Ist die Montage vereinbart,
darf der Kunde von der zweiten Teilzahlung € 200,00 einbehalten,
die er unverzüglich nach Montage zahlen muss.
Erfolgt die Montage nicht, muss der Kunde bei Anlieferung oder
Abholung unverzügliche Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit
der Ware überprüfen. Reklamationen wegen fehlender Teile oder
offensichtlicher Mängel müssen binnen drei Werktagen schriftlich
uns gegenüber erfolgen.
Erfolgt anstelle der Lieferung eine Abholung, muss diese binnen
zehn Tagen nach Anzeige des Eingangs der Ware bei uns vom
Kunden abgeholt werden. Bei verspäteter Abholung entstehen
Lagerkosten von € 24,90 inklusive Mehrwertsteuer pro Ware und
angefangener Woche.
Der Kunde kann nur mit einer Forderung aufrechnen, die
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder, sie resultiert aus
demselben Vertragsverhältnis.

VI. Mängelansprüche
Geringe, handelsübliche Abweichungen in der Oberfläche, der
Farbgebung, der Struktur oder Maserung stellen als
materialtypische Eigenschaften keinen Mangel dar. Abweichungen
vom bestellten Zustand durch formale oder technische
Verbesserungen der Produkte stellen ebenfalls keinen Mangel dar,
soweit sie das äußere Erscheinungsbild nur unerheblich verändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass dunkle Türen wegen der
Möglichkeit ihrer Ausdehnung bei intensiver Sonneneinstrahlung
nicht unverschattet im südlichen oder südwestlichen Hausbereich
montiert werden dürfen.

VII. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung
unser Eigentum.

VIII. Datenschutz
Es erfolgt die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung
personenbezogener Daten gemäß § 28 BDSG. Davon umfasst ist
auch die Übermittlung dieser Daten an Wirtschaftsauskunfteien zum
Zwecke der Kreditüberprüfung und Überwachung.